AGB Kojencharter
Besondere Kojencharterbedingungen
der Berliner WasserSportZentrale GbR
Stefan Grosenick und Jan Degenhardt
- nachfolgend BWSZ GbR genannt -
Edisonstr. 63
12459 Berlin
Tel.: 030 / 53216922
Fax: 030 / 53216923
Umsatzsteuernummer: 36/532/60959
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Segeltörn (AGB Segeltörn) gelten für sämtliche durch die BWSZ GbR ausgegebenen oder vermittelten Kojenmietverträge. Änderungen bedürfen der Schriftform.
2. Für eine Törnteilnahme benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Für eine Törnteilnahme von oder nach außereuropäischen oder Nicht-EU-Staaten benötigen Sie einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und eventuell ein Visum. Bitte achten Sie unbedingt auf die ausreichende Gültigkeitsdauer. Die Behörden achten mitunter sehr genau auf derartige Details. Verzögerungen und Unannehmlichkeiten beim Ein- und Ausklarieren sind vom jeweiligen Crewmitglied zu vertreten. Ist eine Weiterreise wegen ungültiger Papiere nicht möglich, kann das betreffende Crewmitglied vom Törn ausgeschlossen werden.
3. Über eventuell notwendige Schutzimpfungen informieren Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt. Ein Impfschutz gegen Hepatitis ist zu empfehlen. Selbstverständlich sollten Sie nur gesund anreisen und vorher auch die Zähne kontrollieren lassen. Details einer eventuellen Arztbehandlung müssen Sie vorher mit Ihrer Krankenkasse klären und für ausreichende Absicherung sorgen. Bitte bringen Sie auch genügend persönliche Medikamente mit, wenn Sie auf bestimmte Arzneimittel angewiesen sind.
Bei chronischen Krankheiten, wie Diabetes oder Herzkreislauferkrankungen, bitten wir um Information bei der Buchung. Bitte konsultieren Sie vorab Ihren Hausarzt, wenn Sie einen Hochseetörn planen. Bestimmte Törns sind wegen ihrer Länge für chronisch Kranke nicht geeignet. Schwangere Frauen bitten wir, eine Buchung genau abzuwägen und insbesondere in den letzten Schwangerschaftsmonaten davon Abstand zu nehmen.
Bei chronischen Krankheiten, wie Diabetes oder Herzkreislauferkrankungen, bitten wir um Information bei der Buchung. Bitte konsultieren Sie vorab Ihren Hausarzt, wenn Sie einen Hochseetörn planen. Bestimmte Törns sind wegen ihrer Länge für chronisch Kranke nicht geeignet. Schwangere Frauen bitten wir, eine Buchung genau abzuwägen und insbesondere in den letzten Schwangerschaftsmonaten davon Abstand zu nehmen.
4. Unsere Törns sind Hochseefahrten auf seegehenden Segelyachten. Diese Tatsache bedingt, dass alle Crewmitglieder in die Schiffsführung und den Bordalltag integriert werden müssen. Kleinere Fahrtentörns in Küstennähe sind auch für Anfänger geeignet, da ein Hafen immer in der Nähe ist. An den Überseefahrten können nur erfahrene Segler teilnehmen. Das Mindestalter der Teilnehmer ist 18 Jahre; Ausnahmen bei mitreisendem Elternteil sind auf Anfrage möglich.
5. Im Törnpreis ist die bestimmungsgemäße Nutzung der Yachten, ihrer Ausrüstung sowie die Einweisung
und Betreuung durch einen Skipper enthalten. Des weiteren sind die Haftpflicht- und
Vollkaskoversicherungen der Yacht Bestandteil des Törnpreises.
6. Unsere Yachten werden von erfahrenen Skippern geführt, denen an Bord das uneingeschränkte Weisungsrecht zusteht. Teilnehmer, welche sich wiederholt den Anweisungen der Skipper widersetzen und damit die Crew bzw. Yacht gefährden, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Die Mehrkosten für zusätzliche Landfälle und die Rückreise trägt das betreffende Crewmitglied.
7. Die Törnteilnehmer bilden eine Bordkasse, die von einem Teilnehmer verwaltet wird. Aus dieser werden alle Lebensmittel, Hafengebühren und Treibstoffe für die Yacht bezahlt. Der Skipper ist während der gesamten Törndauer Gast der Crew. Über Landgänge und damit verbundene Ausgaben entscheidet die Crew gemeinsam. Hiervon abweichende Regelungen entnehmen Sie dem jeweiligen Törnangebot.
8. Sämtliche benötigten Betriebs- und Verbrauchsstoffe, wie Diesel, Benzin, Gas, Landstrom, Wasser etc. werden nach Verbrauch berechnet.
9. Der erste Törntag ist der Anreisetag. Die Teilnehmer sollten sich bis 18 Uhr auf der Yacht einfinden. Den genauen Liegeplatz erfahren Sie beim jeweiligen Hafenbüro bzw. telefonisch von uns. Am Abend wird die Sicherheitseinweisung und Crewbesprechung durchgeführt. Der Törn beginnt am nächsten Morgen nach dem Frühstück. Bei vollzähliger Crew ist der Törnstart auch am Anreisetag möglich.
10. Die Abreise ist für den letzten Törntag vorgesehen. Bitte planen Sie Ihre Rückreise so ein, dass genügend Zeit für die Fahrt zum Flughafen oder Bahnhof bleibt. Die Yacht wird planmäßig spätestens am vorletzten Abend im Ankunftshafen eintreffen. Jedes Crewmitglied hat seine Koje und Kabine vorgereinigt zu hinterlassen. Die Endreinigung der Yacht erfolgt durch die Crew gemeinschaftlich.
11. Im Interesse aller Törngäste sind Haustiere jeglicher Art an Bord verboten.
12. Wir übernehmen keine Haftung für die Funktion elektronischer Anzeige- und Navigationsinstrumente sowie für die Richtigkeit der an Bord befindlichen Seekarten und Handbücher.
13. Nach Anmeldung erhalten Sie einen Teilnahmevertrag, den Sie unterzeichnet an uns zurücksenden müssen. Die Rücksendung und eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Törnpreises haben innerhalb von 5 Werktagen zu erfolgen. Andernfalls erlischt die Vorreservierung ohne Anspruch auf Ersatz. Eine Törnteilnahme ist nur nach vollständiger und rechtzeitiger Zahlung des gesamten Törnpreises spätestens 6 Wochen vor Törnbeginn möglich.
14. Sämtliche Yachten sind haftpflicht- und kaskoversichert. Nicht versichert sind persönliche Effekten, eigene Ausrüstungsgegenstände sowie Wertsachen an Bord.
15. Die ausgedruckten Fahrtrouten sind verbindlich und werden eingehalten, soweit das Wetter dies erlaubt. Abweichungen von den Routen, bedingt durch Flaute oder Sturm, sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch. Fahrtverkürzungen bedingt durch Flaute oder Sturm begründen ebenfalls keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segeltörns unvermeidbar sind. Kann die geplante Reiseroute aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, setzt die BWSZ GbR oder der Schiffsführer die neue Reiseroute fest. Das Endziel der Reise bleibt nach Möglichkeit bestehen.
16. Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit verändern, wenn auf dem vorherigen Törn widrige Wetterverhältnisse zu einer Verzögerung geführt haben. Der Törn selbst kann sich auch durch widrige Wetterverhältnisse so verlängern, dass der geplante Ankunftstag nicht eingehalten werden kann. Derartige Verzögerungen aufgrund von Wetterverhältnissen sind bei Segeltörns manchmal unumgänglich und begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, wenn kein nachweisbares Verschulden des Schiffsführers vorliegt.
17. Der Teilnehmer erklärt mit Unterzeichnen des Törnvertrages, dass ihm das einem Segeltörn anhaftende Restrisiko trotz aller Sicherheitsmassnahmen bewusst ist.
18. Eine Haftung der BWSZ GbR für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
19. Mutwillige Zerstörungen von Yachten und Yachteinrichtung sind vom Verursacher sofort zu ersetzen.
20. Die Haftung der BWSZ GbR ist bei leichter Fahrlässigkeit auf die dreifache Höhe des Törnpreises beschränkt. Sie ist ebenfalls auf diese Höhe beschränkt, wenn für einen Schaden die BWSZ GbR allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.
21. Die BWSZ GbR haftet nicht für Törnabbruch oder Beeinträchtigung des Törns, wenn dies durch schlechte Wetterbedingungen, Höhere Gewalt, wie Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc., hervorgerufen wird.
22. Kann die Segelyacht nicht termingerecht zum geplanten Törnbeginn bereitgestellt werden, so hat der Teilnehmer das Recht, nach 36 Stunden (bei einwöchigen Segeltörns) bzw. 48 Stunden (bei zwei- oder mehrwöchigen Segeltörns) den Vertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Törnpreis zurückzuverlangen. Die 36/48-Stunden-Frist rechnet ab 18.00 Uhr des ersten Törntages, der gleichzeitig Ankunftstag ist. Bei einer Überliegezeit von bis zu 36 Stunden bei einwöchigen Segeltörns bzw. 48 Stunden bei zwei- oder mehrwöchigen Segeltörns, verursacht durch Unfall, Ausfall oder Beschädigung einer wesentlichen Bordeinrichtung, entstehen keine Ersatzansprüche der Teilnehmer.
Eine weitere Überliegezeit räumt dem Teilnehmer das Recht auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Törnpreises ein. Fallen insgesamt mehr als 48 Stunden bei einem einwöchigen Segeltörn bzw. 72 Stunden bei einem zwei- oder mehrwöchigen Segeltörn durch Beschädigung etc. aus, so besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Die BWSZ GbR kann ggf. eine Ersatzyacht stellen.
23. Bei auftretenden technischen Defekten bemühen wir uns umgehend um Reparatur bzw. Ersatz. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung des Törnpreises, wenn einzelne Ausrüstungsgegenstände ausfallen (Kocher, Radio, Heizung, Radar). Nur bei Ausfall sicherheitstechnischer und vorgeschriebener Ausrüstung (insbesondere Rettungs- und Signalmittel) hat der Teilnehmer Anspruch auf Erstattung der entgangenen Törntage, wenn keine Reparatur bzw. Ersatz erfolgt. Eine Reparatur- bzw. Lieferzeit von 48 Stunden gilt als vereinbart.
24. Ein Rücktritt von der Törnbuchung ist der BWSZ GbR sofort schriftlich mitzuteilen. Der Törnteilnehmer hat das Recht, einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu stellen. Dieser muss für den geplanten Törn und das Revier die erforderliche Eignung laut Törnbeschreibung nachweisen. Nach Zahlung des gesamten Törnpreises zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 € durch den Ersatzteilnehmer werden die bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Andernfalls ist der Teilnehmer weiterhin zur Leistung verpflichtet; insbesondere wenn kein oder kein geeigneter Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. Die BWSZ GbR kann ungeeignete Personen als Ersatzteilnehmer ablehnen.
25. Bei Rücktritt und Stornierung werden folgende Gebühren fällig, gerechnet vom Tage des schriftlichen Eingangs bei der BWSZ GbR:
- bis 90 Tage vor Törnbeginn 30 % des Törnpreises (Anzahlung)
- bis 60 Tage vor Törnbeginn 50 % des Törnpreises
- bis 30 Tage vor Törnbeginn 80 % des Törnpreises
- ab 29 Tage vor Törnbeginn 100 % des Törnpreises
26. Krankheit, Arbeitslosigkeit und familiäre Hinderungsgründe können nicht als Stornierungsgründe anerkannt werden, sind aber im Rahmen einer Reiserücktrittskostenversicherung absicherbar. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer geeigneten Versicherung; ein Vorschlag liegt unseren Buchungsunterlagen bei.
27. Die gesamte Mannschaft, inklusive des Schiffsführers, haftet bei auftretenden Beschädigungen an der Yacht und Ausrüstung bis zur Höhe der vom Yachteigner verlangten Kaution gemeinschaftlich. Der Abschluss einer Kautionsversicherung ist daher auf allen Törns der BWSZ GbR obligatorisch. Die hierbei entstehenden Kosten werden auf die Mannschaft anteilig umgelegt.
28. Die BWSZ GbR behält sich vor, einen Segeltörn - bei voller Rückerstattung des gezahlten Törnpreises – zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl von fünf Teilnehmern nicht zustande kommt oder sich durch Stornierungen nicht ergibt.
29. Schwimm- bzw. Rettungswesten und Lifelines gehören zur Bordausrüstung. Diese müssen während der Fahrt getragen werden.
30. Sämtliche Beanstandungen müssen bis spätestens einen Monat nach Törnende der BWSZ GbR schriftlich mitgeteilt werden.
31. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
32. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Der Verkäufer ist aber auch berechtigt, den Käufer an dessen Wohnsitzgericht zu verklagen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

